Integration

Integration auf dem Weg zur Inklusion

Haus für Schulkinder – Alles unter einem Dach

Das Besondere an unserer Einrichtung ist, dass drei Formen der Schulkinderbetreuung, also der integrative Hort, eine offene Ganztagsschule an der Grundschule (OGTS) und eine offene Ganztagsschule an der Mittelschule (ogs) in einem Gebäude gemeinsam untergebracht sind. Dadurch ist es uns möglich, nicht nur flexibler auf die Bedürfnisse aller Schüler*innen einzugehen, sondern wir können auch die Bedürfnisse der Eltern wesentlich umfangreicher und flexibler berücksichtigen, beispielsweise durch längere Betreuungszeiten während der Schulzeit für die Schüler*innen der offenen Ganztagsschulen und einer Ferienbetreuung über den Hort. Seit 2011 ist die Einrichtung zudem einer der sechs Familienstützpunkte im Landkreis Traunstein. Im Rahmen der Eingliederungshilfen nach § 53 SGB XII und § 35a SGB VIII bietet der Träger der Einrichtung außerdem Schulbegleitungen an, die über die Einrichtung fachlich mit betreut werden.

Träger unserer Einrichtungen sind der AWO-Ortsverein Trostberg e.V.  (Familienstützpunkt, schulische Angebote, Schul- und Individualbegleitungen) und der AWO-Kreisverband Traunstein e.V. (integrativer Kinderhort)

Räumlichkeiten

Unsere Einrichtung wurde 2009 errichtet und ist durch seine baulichen Maßnahmen für alle Kinder und Familien zugänglich. Das Obergeschoss unserer Einrichtung ist bei Bedarf mit einem Fahrstuhl zu erreichen.

Alle Kinder und Jugendliche:

Unsere Zielgruppe sind alle Schüler*innen der 1. -10. Klassen aller Schulen:

  • Wir nehmen alle Kinder und Jugendlichen unabhängig ihrer kulturellen und ethischen Herkunft und ihrer Religionszugehörigkeit auf.
  • Wir nehmen alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung oder von einer Behinderung bedroht auf. Aufgrund der Förderung werden alle Kinder und Jugendlichen, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, ausschließlich im integrativen Kinderhort aufgenommen.
  • Wir ermutigen Kinder von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen aktiv unsere Einrichtung zu besuchen.
  • Wir bieten allen Eltern, die ihrem Kind den Besuch der Einrichtung ermöglichen wollen, aber Probleme mit der Organisation haben, Unterstützung an.
  • Wir unterstützen Familien bei den Antragstellungen für Übernahme von Hortgebühren oder Leistungen für Bildungs- und Teilhabe für das Mittagessen, damit Gebühren nicht als Barriere für die Aufnahme von Kindern in unsere Einrichtung wirkt.
  • Wir bieten bei Bedarf für Kinder und Jugendliche Schul- und Individualbegleitungen an.

Förderung durch unsere Integrationsplätze:

  • § 35a SGB VIII: Alle Kinder und Jugendliche, die aufgrund körperlicher oder seelischer Probleme Eingliederungsmaßnahmen erhalten
  • §53 SGB XII: Alle Kinder und Jugendliche, die körperlich, geistig oder mehrfach behindert sind

Unser Leitgedanke dabei ist:

“Partizipation aller Kinder ohne Einschränkung an allen Angeboten, Hilfen und Maßnahmen, die für das seelische, geistige und körperliche Wohl des Kindes und für seine optimale Entwicklung notwendig sind, VON ANFANG AN!”

individuelle Förderung durch das pädagogische Personal:

Jedes Kind soll die fachliche und persönliche Unterstützung erhalten, die es für seine gesunde Entwicklung braucht. Ausgehend von den Fähigkeiten des Kindes wollen wir mit unserer Förderung zur Entwicklung einer selbstbewussten, sozialen und selbstständigen Persönlichkeit beitragen.

Ziel der Einzelförderung ist hierbei:

  • das Nachholen fehlender Erfahrungen
  • der Ausgleich einseitiger Erfahrungen
  • die Erweiterung vorhandener Kompetenzen zur Bewältigung der persönlichen Lebenssituation

Förderung durch Fachdienste:

Jedes Kind auf einem Integrationsplatz bekommt mindestens 50 Fachdienststunden im Jahr. Je nach Entwicklungsbedarf des Kindes bekommen die Kinder Einzelförderung und Gruppenstunden zur Förderung der sozialen Kompetenzen. Die Auswahl der Fachdienste erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den an der Hilfeplanung Beteiligter.

Förderpläne und Entwicklungsberichte:

Zur Förderung erstellen wir einen fachübergreifenden koordinierten Förderplan. Der Förderplan wird zusammen mit dem pädagogischen Fachpersonal und dem jeweiligen Fachdienst erstellt und fortlaufend reflektiert und aktualisiert. Unser Ziel ist, dass auch die Eltern und die Kinder selbst immer stärker in die Förderplanung mit eingezogen werden.

Zusammenarbeit mit den Eltern:

Zusammen mit den Eltern wird in regelmäßigen terminierten Gesprächen versucht, gemeinsame Erziehungsziele und Vorgehensweisen zu erarbeiten. Bei besonderem Bedarf wirkt das Jugendamt mit. Außerdem werden die Eltern regelmäßig über den Entwicklungsstand ihres Kindes informiert.

Zusammenarbeit mit den Schulen:

Wir versuchen auch die jeweiligen Lehrkräfte der Kinder in die Förderplanung mit einzubeziehen. Deshalb informieren wir die Lehrkräfte über die Integrationsarbeit in unserer Einrichtung. Eine große Unterstützung sind in der Zusammenarbeit mit den Schulen die jeweiligen Jugendsozialarbeiter*innen. Im Idealfall nimmt die Lehrkraft an allen Elterngesprächen in unserer Einrichtung mit teil. Auch die gegenseitige Hospitation und Teilnahme an Konferenzen wird von unserer Seite angestrebt. Wichtig ist gerade bei den Hausaufgaben eine regelmäßige Absprache darüber zu treffen, was möglich und nötig ist.

Zusammenarbeit mit dem Jugendamt:

Das Amt für Kinder, Jugend und Familien ist für die Genehmigung der Integrationsplätze nach §35aSGBVIII zuständig und koordiniert die zweimal im Jahr stattfindenden Hilfeplangespräche. An diesen Hilfeplangesprächen nehmen alle am Hilfeverfahren Beteiligte teil (Einrichtung, Eltern, Fachdienste, Schule, Kind).