Schul- und Individualbegleitungen

Schulbegleitungen

  • Schüler*innen, die dem Unterricht nicht ausreichend folgen können
  • Schüler*innen, die Konzentrations- und Lerndefizite haben
  • Schüler*innen, die wiederholt das Unterrichtsgeschehen stören und in Auseinandersetzungen involviert sind
  • Schüler*innen, die ihre Impulse nicht kontrollieren können
  • Schüler*innen, die körperliche oder medizinische Unterstützung benötigen

Lernen

  • Lenkung der Aufmerksamkeit und Aufrechterhaltung der Konzentration
  • Hilfestellung zur selbstständigen Erarbeitung des Lernstoffs
  • Reduzierung der Ablenkbarkeit

Struktur

  • Organisation des Arbeitsplatzes
  • Bereitstellung des nötigen Arbeitsmaterials
  • Orientierungshilfe in Pausen und Übergangssituationen
  • Unterstützung bezüglich der Handlungsstrukturierung
  • Motivation zum zügigen und selbstständigen Bewältigen von Alltagssituationen

Sozial-emotionaler Beistand

  • Vermittlung von emotionaler Sicherheit
  • Ermutigung und Motivationsunterstützung
  • Unterstützung bei sozialen Interaktionen und Gruppenintegration
  • Einleitung von Pausen bei emotionaler Überforderung und Rückzugsbedarf
  • Impulskontrolle
  • Gemeinsame Reflexion nach Konfliktsituationen
  • Reduzierung von Störungen des Unterrichtsgeschehens
  • Akzeptanz von Regeln

Körperliche Beeinträchtigung

  • Grundlegende pflegerische Maßnahmen
  • Umkleidehilfen
  • Medikamentenvergabe
  • Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Orthesen, etc.

Schulbegleiter sind keine Zweitlehrkräfte, Nachhilfelehrer, Hausaufgabenbetreuer oder Assistenten der Lehrkräfte.

  • Antrag der Eltern auf Schulbegleitung beim Amt für Kinder, Jugend und Familien
  • Diagnostik von einem Facharzt oder dem sozialpädiatrischen Zentrum für Kinder- und Jugendliche in Traunstein oder Altötting nach den Kriterien des ICD/10
  • standardisierte Stellungnahme der besuchten Schule
  • Feststellung des Bedarfes einer Schulbegleitung durch den allgemeinen sozialen Dienst des Amts für Kinder, Jugend und Familien
  • Zustimmung des Amts für Kinder, Jugend und Familien als Bewilligungsbehörde
  • Von den Eltern ist beim zuständigen Bezirk ein Antrag auf Gewährung von Schulbegleitung zu stellen. Diesen Antrag kann man über die Internetseite des, für uns zuständigen Bezirks kostenlos herunterladen (www.bezirk-oberbayern).
  • Schulische Stellungnahme der besuchten Schule
  • Nach Überprüfung des zuständigen Sachbearbeiters beim Bezirk wird ein Kostenübernahmebescheid erlassen.

Auswahl der Schulbegleitung

Die Auswahl der Schulbegleitung erfolgt in enger Abstimmung mit der Klassenlehrkraft. Vor Beginn der Maßnahme treffen wir uns mit der ausgewählten Schulbegleitung, der Familie und der Klassenlehrkraft und besprechen die Förderziele.

Regelmäßige Rücksprache mit der Fachberatung der Schulbegleitung

Während der laufenden Schulbegleitung führen wir regelmäßig Gespräche mit den Schulbegleitungen, der Familie und den Lehrkräften, um sicherzustellen, dass sich die Teilhabe des Kindes am Unterricht verbessert. Hierzu werden Förderpläne erstellt, die regelmäßig überprüft werden. Bei Eingliederungshilfen über das Amt für Kinder, Jugend und Familien finden zweimal pro Schuljahr gemeinsame Hilfeplangespräche mit allen am Hilfeplan beteiligter Personen statt.

Individualbegleitungen unterstützen Kinder mit Behinderungen, die Hilfe beim Besuch einer Kindertagesstätte brauchen. Sie ermöglichen die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen in Krippen, Kindergärten und Horten mit Integrationsplätzen.

  • Kinder, die von den Abläufen im Kitaalltag überfordert sind und Probleme durch Entwicklungsdefizite haben
  • Kinder mit geistigen, körperlichen oder seelischen Förderbedarfen im Vorschulalter beim Bezirk Oberbayern
  • Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Förderbedarfen im Schulalter beim Bezirk Oberbayern und für Kinder und Jugendliche mit seelisch-emotionalen Förderbedarfen beim Amt für Kinder, Jugend und Familien.

Die Individualbegleitung hat zum Ziel Kinder möglichst früh in die soziale Gemeinschaft zu integrieren und ihnen Sicherheit und Selbstvertrauen mit auf den Weg zu geben.

  • Erkennen und Aufbauen individueller Stärken und Fähigkeiten des Kindes
  • Erleichterung der Kommunikation des Kindes mit anderen Kindern und päd. Betreuungspersonal
  • Unterstützung bei der Integration in die Gruppe
  • Einleitung von Pausen bei emotionaler Überforderung und Rückzugsbedarf 
  • Beruhigen und Intervenieren in aufregenden, schwierigen Situationen 
  • Gemeinsame Reflexion nach Konfliktsituationen oder aggressivem Verhalten
  • Aufmerksamer, liebevoller, stetiger erster Ansprechpartner für Ihr Kind

Bei körperlichen Beeinträchtigungen:

  • Grundlegende pflegerische Maßnahmen
  • Umkleidehilfen
  • Medikamentenvergabe
  • Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Orthesen, etc.

Auswahl der Individualbegleitung

Die Auswahl der Individualbegleitung erfolgt in enger Abstimmung mit der Einrichtung. Vor Beginn der Maßnahme treffen wir uns mit der ausgewählten Individualbegleitung, der Familie, den pädagogischen Fachkräften und dem heilpädagogischen Fachdienst und besprechen die Förderziele.

Regelmäßige Rücksprache mit der Fachberatung der Individualbegleitung

Während der laufenden Begleitung führen wir regelmäßig Gespräche mit den Individualbegleitungen, der Familie, den päd. Fachkräften und dem heilpädagogischen Fachdiensten, um sicherzustellen, dass sich die Teilhabe des Kindes in der Kindertagesstätte verbessert. Hierzu werden Förderpläne erstellt, die regelmäßig überprüft werden. Bei Eingliederungshilfen über das Amt für Kinder, Jugend und Familien finden zweimal pro Schuljahr gemeinsame Hilfeplangespräche mit allen am Hilfeplan beteiligter Personen statt.