Teilstationäre Plätze im Hort- Integrationsplatz
Zielgruppe
Zielgruppe unseres ganzheitlichen Förderangebotes sind schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen von 6- einschließlich 14 Jahren, die nicht nur vorübergehend seelisch, körperlich oder geistig behindert bzw. von einer Behinderung bedroht sind und dadurch unsere intensive Unterstützung benötigen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, also in ihrer Familie und Schule bleiben können und Hilfe „vor Ort“ erhalten. Kinder, die Eingliederungshilfen bekommen, können wir aufgrund der Förderung und Qualitätssicherung nur in unserem integrativen Hort aufnehmen.
Antragsverfahren
Wir unterstützen die Eltern bei Bedarf von Anfang an, auch bei der Antragstellung.
- Antragsverfahren auf Anerkennung nach § 35a SGB VIII (seelisch-emotionaler Förderbedarf)
- Antrag der Eltern auf Integrationsplatz beim Amt für Kinder, Jugend und Familien
- Diagnostik von einem Facharzt oder dem sozialpädiatrischen Zentrum für Kinder- und Jugendliche in Traunstein oder Altötting nach den Kriterien des ICD/10
- standardisierte Stellungnahme unserer Einrichtung oder der bisherigen Einrichtung (z.B. Kindergarten)
- Feststellung des “heilpädagogischen Förderbedarfs” ausdrücklich für Hortbetreuung durch den allgemeinen sozialen Dienst des Amts für Kinder, Jugend und Familien
- Zustimmung des Amts für Kinder, Jugend und Familien als Bewilligungsbehörde
Bei Bewilligung eines integrativen Hortplatzes werden auch die Kosten für den Hortbesuch über die teilstationären Leistungen übernommen. Die Eltern werden, je nach Einkommen jedoch an den Kosten für den Integrationsplatz beteiligt.
- Antragstellung für Schulkinder mit einer Behinderung nach § 99 SGB IX (körperlich-geistigem Förderbedarf)
- Von den Eltern ist beim zuständigen Bezirk ein Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX durch Übernahme der Kosten für die Betreuung in einer integrativen Kindertageseinrichtung zu stellen. Diesen Antrag kann man über die Internetseite des, für uns zuständigen Bezirks kostenlos herunterladen (www.bezirk-oberbayern).
- Nach Überprüfung des zuständigen Sachbearbeiters beim Bezirk wird ein Kostenübernahmebescheid erlassen.
Die Kosten für den Hortbesuch sind in der Regel nicht Bestandteil der teilstationären Leistungen, können allerdings beim zuständigen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) nach § 90 Abs. 3 SGB VIII gestellt werden (Antrag auf Übernahme der Gebühren für Kindertagesstätten).
Vom Bezirk wird keine finanzielle Beteiligung der Eltern an den teilstationären Hilfen gefordert.
Die Bewilligung der Maßnahme erfolgt in der Regel für ein Schuljahr und muss vor Ablauf der Bewilligung von den Eltern neu beantragt werden.
Unsere praktische Umsetzung
- Förderung in der Gruppe:
Unser Hauptziel ist die soziale Integration in der Gruppe, die für alle Kinder der zentrale Lebensraum ist.
Unser Leitgedanke:
Partizipation aller Kinder ohne Einschränkung an allen Angeboten, Hilfen und Maßnahmen, die für das seelische, geistige und körperliche Wohl des Kindes und für seine optimale Entwicklung notwendig sind, VON ANFANG AN!
- individuelle Förderung durch das pädagogische Personal:
Jedes Kind erhält die fachliche und persönliche Unterstützung, die es für seine gesunde Entwicklung braucht. Ausgehend von den Fähigkeiten des Kindes wollen wir mit unserer Förderung zur Entwicklung einer selbstbewussten, sozialen und selbstständigen Persönlichkeit beitragen.
Ziel der Einzelförderung ist hierbei:
- das Nachholen fehlender Erfahrungen
- der Ausgleich einseitiger Erfahrungen
- die Erweiterung vorhandener Kompetenzen zur Bewältigung der persönlichen Lebenssituation
Jedes Integrationskind erhält einmal in der Woche eine individuelle Förderung durch einen geeigneten Integrationsfachdienst. Dabei erlebt jedes Kind eine Atmosphäre von Zuwendung, Ruhe und genügend Zeit, um auf seine Bedürfnisse eingehen zu können.
- Förderpläne und Verlaufsdiagnostik – Zusammenarbeit mit den Fachdiensten und der Integrationsfachberatung
Zur Förderung erstellen wir einen fachübergreifenden koordinierten Förderplan. Der Förderplan wird zusammen mit dem pädagogischen Fachpersonal und dem jeweiligen Fachdienst erstellt und fortlaufend reflektiert und aktualisiert. Zusätzlich wird die Entwicklung der Förderkinder nach §35a SGBVIII und die Wirkung der Behandlungsmaßnahmen fortlaufend überprüft und dokumentiert. Zur Unterstützung für das pädagogische Personal steht eine Integrationsfachberatung zur Verfügung (z.B. für kollegiale Fachberatung).
- Zusammenarbeit mit den Eltern:
Zusammen mit den Eltern wird in regelmäßigen terminierten Gesprächen versucht, gemeinsame Erziehungsziele und Vorgehensweisen zu erarbeiten. Außerdem werden die Eltern regelmäßig über den Entwicklungsstand ihres Kindes informiert.
- Zusammenarbeit mit den Schulen:
Um eine ganzheitliche Förderung für das Kind zu bekommen, ist es wichtig, die Lehrkräfte über die Integrationsarbeit in unserer Einrichtung zu informieren. Im Idealfall nimmt die Lehrkraft dann an der Förderplanung und den Hilfeplangesprächen in unserer Einrichtung mit teil. Wichtig ist gerade bei den Hausaufgaben eine regelmäßige Absprache darüber zu treffen, was möglich und nötig ist.
- Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familien:
Das pädagogische Fachpersonal unserer Einrichtung hat bei der Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familien eine entscheidende Rolle, da es oft erst einmal die Eltern überzeugen muss, dass sie ein Recht auf Hilfe bei der Erziehung haben und das Amt für Kinder, Jugend und Familien Ihnen hilft und sie dabei unterstützt.
Bei Eingliederungshilfen nach §35 SGB VIII finden alle sechs Monate gemeinsame Hilfeplangespräche mit allen am Hilfeplan beteiligter Personen statt.
Qualitätssicherung
Angebote der integrativen Fachdienste für das Team:
- Einführung und Begleitung in die „Kollegiale Fallberatung“
- Monatlich stattfindende Fallbesprechungen mit den Fachdiensten
Teamfortbildung:
- Regelmäßig stattfindende Teamfortbildungen im Bereich Integration und Inklusion (z.B. „Die besonderen Bedürfnisse von Kindern wahrnehmen und pädagogisches Handeln ableiten“, „Bildungsteilhabe und Partizipation“)
Teamsitzungen:
- Weiterentwicklung der Angebote im Steuerungsteam
- Monatliche Austauschgespräche mit den Integrationsfachdiensten im Rahmen der Qualitätssicherung